Mit welchen Kosten können Sie rechnen

Zur Berechnungen der Gebühren bzw. Kosten für Steuerberatungsleistungen (inkl. Buchhaltung) verwenden wir in Abhängigkeit von den Gegebenheiten unterschiedliche Berechnungsmethoden:

  • Berechnung nach den Sätzen der Steuerberatervergütungsverordnung
  • Berechnung der Gebühren für die Buchhaltung nach Anzahl der Buchungen


Buchhaltung
So beginnen unsere Sätze für die Buchhaltung ab EUR 60,00 pro Monat. 

Bei folgenden Jahresumsätzen ergeben sich beispielsweise folgende Gebühren pro Monat für Buchhaltung inkl. Umsatzsteuervoranmeldung:

  • Bei EUR 100.000,00 Umsatz EUR 95,00 pro Monat
  • Bei EUR 500.000,00 Umsatz EUR 260,00 pro Monat
  • Bei EUR 1.000.000,00 Umsatz EUR 420,00 pro Monat


Lohnabrechnung
Je Mitarbeiter beginnend bei EUR 12,50. Ab 10 Mitarbeitern EUR 10,00.

Jahresabschluss und Steuererklärungen
Für diese Leistungen berechnen sich unsere Gebühren auch nach den Gegenstandswerten oder dem Aufwand. 

So beginnt die Gebühr für die Erstellung des Jahresabschlusses bei rund EUR 100,00 und steigert sich ähnlich den Sätzen für die Buchhaltung in Abhängigkeit vom Gegenstandswert (Mittel aus Bilanzsumme und Jahresgesamtleistung).

Die Gebühr für die Erstellung einer Steuererklärung beginnt bei rund EUR 50,00 und steigert sich in Abhängigkeit vom Gegenstandswert (z.B. Gewerbeertrag, Höhe des Einkommens oder Jahresumsatz).

Stundensatz Steuerberater von EUR 120,00.