Insolvenzgutachten

Wir erstellen gerichtsfeste Zahlungsunfähigkeitsgutachten und Überschuldungsgutachten nach dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Standard IDW S 11 "Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen" und unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung.

Langjährige Erfahrung

Wir besitzen langjährige Erfahrung in der Erstellung von Zahlungsunfähigkeitsgutachten und Überschuldungsgutachten.

Hoher Qualitätsanspruch

Aufträge bearbeiten wir umfassend, qualitativ hochwertig und effizient und berichten stets in einer Form, die für Dritte gut nachvollziehbar und damit gut verwertbar ist. Auch bei komplexen Sachverhalten und schwierigen Fragestellungen erarbeiten wir sachgerechte Lösungen.


Als Wirtschaftsprüfer sind wir ausgewiesene Experten bzw. Sachverständige auf diesem Fachgebiet. Der Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW S 11  "Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen" setzt den allgemein anerkannten Standard für die Prüfung des Vorliegens eines Insolvenzgrundes und die Berichterstattung hierüber.