Insolvenzgutachten

Wir erstellen gerichtsfeste Zahlungsunfähigkeitsgutachten und Überschuldungsgutachten nach dem vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Standard IDW S 11 "Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen" und unter Berücksichtigung der aktuellen BGH-Rechtsprechung.

Langjährige Erfahrung / strukturierte Vorgehensweise

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Erstellung von Zahlungsunfähigkeitsgutachten und Überschuldungsgutachten.

Gerade in diesem Bereich ist eine strukturierte und effiziente Vorgehensweise bei einem gleichzeitig hohen Qualitätsanspruch unerlässlich. Gerade hier liegen unsere Stärken.

Bei der Erstellung der Zahlungsunfähigkeitsgutachten und Überschuldungsgutachten ist zunächst die Bestimmung des Zeitpunkts des Eintritts der Insolvenz im vorliegenden Fall (Vorliegen eines Insolvenzgrunds) unter Berücksichtigung der im relevanten Zeitraum einklagbaren Ansprüche von entscheidender Bedeutung. Hierfür wird in Abstimmung mit Ihnen der Zeitpunkt der Insolvenzreife zunächst überschlägig ermittelt (kursorische Ermittlung) und hierbei insbesondere die Höhe möglicher Haftungsansprüche ggf. unter Berücksichtigung der D&O-Versicherungsdeckung in diesem Zeitraum bestimmt und berücksichtigt.

Anschließend werden z.B. im Rahmen der Erstellung eines Zahlungsunfähigkeitsgutachten Finanzstatus zunächst für den Stichtag und - soweit eine Unterdeckung vorliegt - für den Dreiwochenzeitraum erstellt. Ggf. wird der Stichtag nochmals in Abstimmung mit Ihnen angepasst, soweit zu dem gewählten Stichtag keine Unterdeckung festgestellt werden konnte. Im Gutachten werden zudem Finanzstatus für die Monatsstichtage bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung erstellt. 

Im Rahmen der Erstellung der Finanzstatus werden den liquiden Mittel unter Berücksichtigung der Kontokorrentlinien die fälligen Verbindlichkeiten (ggf. unter Einbezug von Stundungen) gegenübergestellt, um festzustellen, ob zu dem Stichtag eine nach der BGH-Rechtsprechung wesentliche Unterdeckung vorlag (10 % Grenze). Entsprechend wird für den Dreiwochenzeitraum vorgegangen, wobei hier die Erstellung von drei Finanzstatus im Wochenabstand am effizientesten sind und nach aktueller BGH-Rechtsprechung auch ausreichend (Ermittlung Aktiva II und Passiva II nicht notwendig). Im Rahmen unseres Gutachtens werden im Rahmen von Stichproben die ggf. in der Buchhaltung hinterlegten Fälligkeiten geprüft bzw. alternativ die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen durch Ermittlung der Fälligkeiten anhand der Rechnungen (und ggf. ergänzender Dokumente) und dem Einsatz bewährter Methoden bestimmt. 


Besonderheiten ergeben sich im Falle des Vorliegens von Konzernstrukturen (insb. bei Vorliegen eines Cash Pools).

Haben Sie Fragen zu unserer Vorgehensweise, kontaktieren Sie uns, wir geben Ihnen gerne nähere Auskunft!

Hoher Qualitätsanspruch

Aufträge bearbeiten wir qualitativ hochwertig und effizient, damit diese einerseits vor Gericht bestehen können und andererseits das Budget durch kostengünstig Arbeit geschont wird. Unsere Gutachten erstellten dabei so, dass diese nicht angreifbar sind, für Dritte gut nachvollziehbar und damit gut verwertbar sind. Auch bei komplexen Sachverhalten und schwierigen Fragestellungen erarbeiten wir sachgerechte Lösungen.


Als Wirtschaftsprüfer sind wir ausgewiesene Experten bzw. Sachverständige auf diesem Fachgebiet. Der Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW S 11  "Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen" setzt den allgemein anerkannten Standard für die Prüfung des Vorliegens eines Insolvenzgrundes und die Berichterstattung hierüber.