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Unternehmensbewertung
Als Wirtschaftsprüfer und Experte auf diesem Fachgebiet erstellen wir Bewertungsgutachten nach anerkannten, Praxis erprobten Methoden.
Bewertungsanlässe und Funktionen als Gutachter
Bewertungsanlässe
Unternehmensbewertungen werden aufgrund verschiedener Anlässe notwendig, wie z.B.:
- Unternehmenskauf oder -verkauf
- Ausscheiden eines Gesellschafters oder Squeeze Out
- Fusionen oder Umwandlungen
- Steuerliche Gründe (Ermittlung des gemeinen Werts der Anteile nach Schenkung oder Erbfall)
Wir sind erfahren in der Bewertung von Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, freiberuflichen Praxen und Kanzleien und Einzelunternehmen.
Funktionen
In diesen Fällen werden in verschiedenen Funktionen tätig:
1. Neutraler Gutachter (Ermittlung eines objektiven Unternehmenswerts)
Als neutraler Gutachter werden wir als Sachverständiger tätig, indem wir mit nachvollziehbarer Methodik einen von den individuellen Wertvorstellungen unabhängigen, objektivierten Unternehmenswert ermitteln. Der objektive Unternehmenswert wird z.B. benötigt im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters oder aus steuerlichen Gründen.
2. Berater (Ermittlung eines subjektiven Entscheidungswerts)
In der Funktion eines Beraters ermitteln wir einen subjektiven Entscheidungswert, der z.B. angibt, welchen Preis Sie als Unternehmenskäufer für das Zielunternehmen höchstens ausgeben sollten (Preisobergrenze) oder Sie als Verkäufer mindestens verlangen müssten (Preisuntergrenze), um Ihre finanzielle Situation nicht zu verschlechtern.
3. Schiedsgutachter (Ermittlung eines Einigungswerts)
In der Funktion eines Schiedsgutachters werden wir tätig in Konfliktsituationen, um unter Berücksichtigung der subjektiven Wertvorstellungen der Beteiligten einen Einigungswert zu ermitteln.
Bewertungsmethode
Das Gutachten erstellen wir auf Basis anerkannten Grundsätze der Unternehmensbewertung, wie Sie unter Anderem im IDW Standard S1 „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ festgehalten sind.
Dabei ergeben sich in Abhängigkeit vom zu ermittelnden Unternehmenswert (objektivierter Unternehmenswert, subjektiver Entscheidungswert, Einigungswert) unterschiedliche Annahmen im Rahmen der Prognose und Diskontierung der künftigen finanziellen Überschüsse, über Art und Umfang einzubeziehender Synergien sowie zu persönlichen Verhältnissen der Anteilseigner. Im Rahmen der Beauftragung legen wir daher bereits fest, in welcher Funktion wir für Sie tätig werden.
Bewertet wird das Unternehmen als Gesamtheit aller zusammenwirkenden Teilbereiche, die gemeinsam zu den zukünftigen finanziellen Überschüssen beitragen (Gesamtbewertung). Dabei ist grundsätzlich zwischen betriebsnotwendigem und nicht betriebsnotwendigem Vermögen zu unterscheiden.
Als Bewertungsverfahren kommen in der Regel das Ertragswertverfahren oder das Discounted Cash Flow-Verfahren zum Einsatz. Hierbei wird der Unternehmenswert (als Zukunftserfolgswert) durch Abzinsung der zukünftigen finanziellen Überschüsse bzw. der Free Cashflosw auf den Bewertungsstichtag ermittelt. Die Diskontierung der zukünftigen Überschüsse erfolgt dabei mittels eines risikoangepassten Kapitalisierungszinssatzes, den wir individuell ermitteln.
Eine marktgestützte Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes erfolgt unter Anwendung des Capital Asset Pricing Model (CAPM) oder des Tax-Capital Asset Pricing Model (Tax-CAPM).
Wesentliche Annahmen werden im Rahmen einer Unternehmensbewertung daher insbesondere in Bezug auf folgende Bewertungsparametern getroffen:
- Prognose der finanziellen Überschüsse bzw. der Free Cash Flows
- Marktrisikoprämie
- Beta-Faktor
- Wachstumsabschlag beim Kapitalisierungszinsatz der ewigen Rente
Die Prognose der finanziellen Überschüsse bzw. deren Plausibilisierung stellt in der Regel den schwierigsten Punkt einer jeden Unternehmensbewertung dar. Sie erfordert eine umfangreiche Informationsbeschaffung und darauf aufbauende vergangenheits-, stichtags und zukunftsorientierte Unternehmensanalysen, die durch Plausibilitätsüberlegungen im Hinblick auf ihre Angemessenheit und Widerspruchsfreiheit zu überprüfen sind. Dabei bildet die Vergangenheitsanalyse den Ausgangspunkt für die Prognose künftiger Entwicklungen und für die Vornahme von Plausibilitätsüberlegungen. Grundsätzlich sind die (bereinigten) Überschüsse der Vergangenheit unter Verwendung der vorliegenden Jahresabschlüsse abzuleiten. Die Planungsrechnungen werden dabei in der Regel unterteilt in eine Detailplanungsphase und die ewige Rente.
Bewertung von KMU
Bei der Bewertung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) sind Besonderheiten zu berücksichtigen, die vom IDW in seinem Praxishinweis 1/2014 (IDW Praxishinweis zu Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen) festgehalten sind. Für die Bewertung von KMU existieren zwar nach Auffassung des IDW keine gesonderten Vorgaben. Einzelne Annahmen müssen jedoch kritisch hinterfragt, respektive beim jeweiligen Bewertungsfall individuell berücksichtigt werden.
Bewertungstool und Gutachten
Mit Hilfe unseres Bewertungstools werden die Unternehmensbewertungen an die spezifischen Bedürfnisse des Bewertungsanlasses angepasst.
Unser Gutachten wird dabei wie folgt aufgebaut:
- Bewertungsauftrag inkl. Anlass, Funktion und angewandter Bewertungsstandards
- Bewertungsgrundsätze und Bewertungsmethoden
- Beschreibung des Bewertungsobjekts (rechtliche Grundlagen, wirtschaftliche Grundlagen,steuerliche Gegebenheiten)
- Darstellung der der Bewertung zugrunde liegenden Informationen (Vergangenheitsanalyse, Planungsrechnungen mit zugrunde liegenden Annahmen, Verfügbarkeit und Qualität der Informationen, Plausibilitätsbeurteilungen der Planungen)
- Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens (Ableitung der erwarteten finanziellen Überschüsse, Ableitung des Kapitalisierungszinssatzes mit Basiszinssatz, Risikozuschlag und Wachstumsabschlag, Ermittlung des Barwertes der finanziellen Überschüsse)
- Ggf. Darstellung der gesonderten Bewertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens
- Unternehmenswert (ggf. Plausibilitätsbeurteilungen des Bewertungsergebnisses)
- Abschließende Feststellungen.